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Alex hauts raus

Fahrerschutzversicherung - unterschätzder Baustein in der KFZ Versicherung

Die Fahrerschutzversicherung – sinnvoller Schutz für kleinen Beitrag

 Die KFZ-Wechselwochen sind eröffnet und im harten Preiskampf fällt ein Baustein immer wieder untern den Tisch: die Fahrerschutzversicherung.

Auf nassen Straßen, in unübersichtlichen Kurven oder bei hoher Geschwindigkeit kann es schnell gehen: Ein kurzer Moment Unachtsamkeit reicht aus, und das Auto gerät ins Schleudern und überschlägt sich. Viel zu oft kommen dabei nicht nur Fahrzeuginsassen und andere Fahrzeuge zu Schaden, sondern auch der Fahrer selbst.

Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, werden die Fahrer allerdings nicht von der Kfz-Versicherung entschädigt. Das kann zu finanziellen Engpässen führen, denn Unfallfolgen führen schnell zu Berufsunfähigkeit oder ziehen Reha- und Umbaumaßnahmen im Haus nach sich.

 D.h. die Insassen und Unfallopfer, mit Ausnahme des Fahrers, werden durch die jeweilige KFZ-Haftpflicht entschädigt. Nur der Fahrer bleibt auf seinen persönlichen Kosten sitzen und dass kann ins Geld gehen. Die Fahrerschutzversicherung ist quasi die Vollkaskoversicherung für den Fahrer.

 

Was leistet die Fahrerschutzversicherung?

Mit einer Fahrerschutzversicherung wird der unfallverursachende Fahrer (das sind alle berechtigten Fahrer und nicht nur Halter/Versicherungsnehmer) den Opfern gleichgestellt. Somit soll durch Ersatzmaßnahmen der Fahrer so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Folgende Leistungen sind klassischer Weise versichert:

  • Schmerzensgeld
  • Ausgleich von Verdienstausfällen
  • Witwen- oder Waisenrenten
  • Umbaumaßnahmen von Haus und Auto bei körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfe

 

Verrechnet werden hierbei die gesetzlichen Ansprüche. Private Absicherungen wie Unfallversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bleiben unberücksichtigt und werden auf Leistungen aus dem Fahrerschutz NICHT angerechnet.

 

Beispiele:

Eigenverschuldeter Unfall eines Angestellten. Schwere Beinfrakturen rechts und links. Monatlicher Verdienst 3.000 Euro netto. 4 Wochen Krankenhausaufenthalt. 13 Monate Arbeitsunfähigkeit.

Schadenpositionen

 

Fahrerschutz-Leistungen

Sonstiger Leistender

Schmerzensgeld

40.000 Euro

-

Verdienstausfall in den ersten 6 Wochen

-

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (deckt den kompletten Verdienstschaden in dieser Zeit ab)

Verdienstausfall ab der 7. Woche bis zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit

Verdienstschaden, soweit durch die Krankengeldzahlung nicht abgedeckt; Geschädigter erhält 1.000,00 Euro netto monatlich 11,5 Monate x 1.000 Euro
Schaden: 11.500 Euro

Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse in Höhe von 70% des Brutto-Verdienstes. Max. 2.000 Euro Krankengeld netto monatlich

Haushaltshilfekosten (Mithilfe im Haushalt, Gartenarbeiten)

600 Euro monatlich 13 Monate x 600 Euro 7.200 Euro

-

Heilbehandlungskosten

-

Übernahme durch die Krankenkasse

Fahrerschutz-Leistungen:

Gesamt 58.700 Euro

 

 

 

Eigenverschuldeter Unfall eines Schülers. Schwerste Verletzungen: Querschnittslähmung, Totalausfall.

Schadenpositionen

 

Fahrerschutz-Leistungen

Sonstiger Leistender

Schmerzensgeld

400.000 Euro

-

Verdienstausfall

geschätzt 2.500 Euro brutto monatlich bis Renteneintritt 2.500 Euro x 12 Monate x 45 Jahre
1.350.000 EUR

-

Heilbehandlungskosten

-

durch Krankenversicherung abgedeckt

Umbau zum behindertengerechten Haus

80.000 EUR

-

Fahrerschutz-Leistungen:

Gesamt 1.830.000 EUR

 

 

 

Eigenverschuldeter Unfall eines selbständigen Immobilienmaklers (39 Jahre alt). Schwerste Verletzungen: Querschnittslähmung, Totalausfall. Gewinn nach Abzug aller Kosten 80.000 Euro pro Jahr, geplanter Eintritt in den Ruhestand: 65. Lebensjahr.

Schadenpositionen

Fahrerschutz-Leistungen

Sonstiger Leistender

Schmerzensgeld

350.000 Euro

-

Verdienstausfall

80.000 Euro jährlich
80.000 Euro x 26 Jahre
2.080.000 Euro

-

Heilbehandlungskosten

-

durch Krankenversicherung abgedeckt

Umbau zum behindertengerechten Haus

120.000 EUR

-

Fahrerschutz-Leistungen:

Gesamt 2.550.000 EUR

 

 Vorstehende Beispiele enthalten hier Modelrechnung und sind verschiedenen Versichertengesellschaften entnommen. Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzählung aller möglicher Schadenspositionen und soll die Folgen beispielhaft verdeutlichen.

 

Wann leistet die Fahrerschutzversicherung nicht?

  • Bei Vorsatz
  • Bei Fahren unter Alkoholeinfluss/Rauschmittel
  • Bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt
  • Bei Nichtbesitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis
  • Bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und deren Übungsfahrten
  • Beim Ein- und Aussteigen, sowie beim Be- und Entladen

 

Daher mein Fazit:

Im reinen Preiskampf der KFZ-Versicherungen fällt der Baustein „Fahrerschutz“ häufig raus oder wird gar nicht angeboten. Die Fahrerschutzversicherung kann eine gute und preiswerte Ergänzung in der KFZ Versicherung sein. Preislich liegt sie zwischen 20€ - 50€ p.a. je Anbieter. Vorab sollten aber die Arbeitskraft in Summe versichert sein (z.B. Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung etc..). Wer das preislich nicht kann, sollte auf eine Fahrerschutzversicherung nicht verzichten.

Für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer eher ein „Muss“ als ein „Kann“. Gerade wenn sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Für angestellte Arbeitnehmer durchaus eine sinnvolle Ergänzung insbesondere, wenn noch junge Kinder im Haus wohnen oder sich das Eigentum noch in einer Finanzierung befindet.

 

Sollten Sie Fragen zum Fahrerschutz haben oder den Einschluss in eure KFZ-Versicherung wünschen, dann geben sie mir bitte Bescheid.

 

 P.S.

Häufig wird von einer Fahrerschutzversicherung abgeraten mit der Begründung lieber eine gute Unfallversicherung zu machen. Dieser Argumentation kann nur bedingt gefolgt werden, wie die obigen Beispiele verdeutlichen. Die Unfallversicherung leistet aber auch bei Unfällen ohne Fahrzeug, aber nicht so umfangreich.

 

Kurze Begriffserläuterung:

Krankentagegeldversicherung:

Sie leitet bei einer Arbeitsunfähigkeit ab der 6 Woche und schließt im Besten Fall die Lücke zwischen ursprünglichen Netto und dem Krankengeld.

 

Unfallversicherung:

Die Unfallversicherung überwiegend ist eine Invaliditätsabsicherung. Eine Invalidität liegt in der Regel nur vor – wenn die „Funktionsfähigkeit“ länger als 12 Monate anhält. Quasi ab ist ab.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die BU leistet, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit min. voraussichtlich 6 Monate zu 50% nicht ausgeübt werden kann.

 

In Summe greifen hier alle Bausteine unterschiedlich ineinander. Je weniger Absicherung vorhanden ist, desto sinnvoller ist der der Fahrerschutz.



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